Bastei Lübbe AG: Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG
DGAP-News: Bastei Lübbe AG / Schlagwort(e): Sonstiges Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG Köln, 24. Januar 2020 - Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.03.2018 und der zusammengefasste Konzernlagebericht und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017/2018 der Bastei Lübbe AG, Köln, fehlerhaft sind: 1. Konzernlagebericht Der zusammengefasste Konzernlagebericht und Lagebericht der Bastei Lübbe AG für das Geschäftsjahr 2017/18 enthält keine angemessene Berichterstattung über wesentliche Risiken und Geschäftsvorfälle. Erstens fehlen Ausführungen zu möglichen wesentlichen Erhöhungen der Sicherheiten und Zinssätze aus der anstehenden Neufinanzierung sowie zu den kreditvertraglichen Restriktionen bei Dividendenzahlungen. Zweitens wird das Risiko fehlender erfolgversprechender Titel im Programm mit einer Schadenshöhe von max. € 2,5 Mio. mit mittlerer Eintrittswahrscheinlichkeit (über 25% bis unter 50%) im Risikobericht zu niedrig eingestuft. Für das Geschäftsjahr 2019/20 wurde mit kleinen Umsatzzuwächsen über € 95 Mio. hinaus gerechnet. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses war aufgrund der langen Vorlaufzeit in der Programmplanung (18-24 Monate) sowie der rückläufigen und unterplanmäßigen Investitionen in Autorenhonorare von einem höheren Risiko auszugehen, dass dieses Umsatzziel nicht erreicht wird. Die vorstehend beschriebenen Mängel stellen Verstöße nach § 289 Abs. 1 S. 4 HGB bzw. § 315 Abs. 1 S. 4 HGB dar. Darüber hinaus wird die Entwicklung der Remissionen, einschließlich der Entwicklung der Rückstellung für Remissionen im Hinblick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht hinreichend erläutert. Dies stellt einen Verstoß gegen § 289 Abs. 1 S. 2 HGB bzw. § 315 Abs. 1 S. 2 HGB dar. 2. Wertminderungstest Der Wertminderungstest hinsichtlich des mit der Spieleentwicklung befassten Tochterunternehmens der Bastei Lübbe AG, auf welches ein Geschäfts- oder Firmenwert von € 4,9 Mio. auf die gehaltene 51%-Beteiligung entfällt, beruht auf nicht kongruenten Annahmen. Die Planung basiert nicht auf Szenarioanalysen und beinhaltet eine Umsatzsteigerung von über 70% bis zum Jahr 2020 ausgehend von einem Ist-Umsatz von € 8,3 Mio. im Jahr 2018 und einem damit verbundenen Turnaround in der Cashflow-Entwicklung. Der somit überdurchschnittlich risikobehaftet geplante Zahlungsstrom wird mit einem Kapitalisierungszinssatz basierend auf einer Peer Group international diversifizierter Unternehmen der Branche mit bedeutender Größe diskontiert. Aufgrund der fehlenden Risikoäquivalenz von geschätzten künftigen Cashflows und Abzinsungssatz ist die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts nicht nachgewiesen. Die Vorgehensweise verstößt gegen IAS 36.55 i.V.m. IAS 36.A16-A18. Die zugrundeliegenden kritischen Annahmen der Umsatz- bzw. Cashflow-Entwicklung im Detailplanungszeitraum dieses Wertminderungstests sind zudem nicht angegeben. Dies verstößt gegen IAS 36. 134 (d) (i) und (ii).
24.01.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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